Allgemeine Geschäftsbedingungen


 

Uhrenmanufaktur Ruhla GmbH, Marienstraße 1, 99842 Ruhla/Thüringen

 § 1. Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamten Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Vertragsinhalt, wenn diese von uns schriftlich anerkannt werden. Im Falle eines Anerkenntnisses beschränkt sich dieses auf das jeweilige Geschäft.

 § 2.  Angebot und Vertragsabschluss

§ 2.1 

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich  als bindendes Angebot bezeichnet sind.

§ 2.2 

Maßgeblich für den Auftrag ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Diese Auftragsbestätigung kann auch durch Übersendung einer Rechnung mit Ware erfolgen.

Hat ein Kunde Einwendungen gegen den Inhalt einer Auftragsbestätigung, so muss er der Auftragsbestätigung unverzüglich widersprechen.

§ 2.3 

Wir behalten uns grundsätzlich vor, Aufträge nicht anzunehmen.

§ 3  Lieferung, Gefahrübergang und Lieferzeit

§ 3.1

Die Ware reist auf dem Wege zum Kunden und auch im Falle einer etwaigen Rücksendung, die nicht auf einem berechtigten Gewährleistungsfall beruht, auf Kosten und Gefahr des Kunden. Dies gilt auch bei Versendung der Ware an einem vom Kunden bestimmten Empfänger sowie bei Frankolieferung. Soweit der Kunde bei Warenrücksendungen die Gefahr trägt, hat er für eine ausreichende Versicherung zu sorgen.

§ 3.2 

Folgende Ereignisse bewirken – soweit leistungshemmend – eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist: Umstände höherer Gewalt, die erst nach Vertragsabschluss eintreten oder uns bei Vertragsabschluss unverschuldet unbekannt sind; sonstige nach Vertragsabschluss eintretende außergewöhnlich, für uns unvorhersehbare und unvermeidbare Ereignisse, nachträgliche Streiks und rechtmäßige Aussperrung. Kommen wir hingegen in Verzug und lassen eine Nachfrist von vier Wochen ungenützt verstreichen, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzugs und/oder Nichterfüllung auf Grund Verzugs bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 6.1 dieser Bedingungen.

§ 3.3 

Wir sind in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt.

§ 4.  Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung

§ 4.1

Das Produkt ist bei Entgegennahme oder Erhalt auf Vollständigkeit und Beschädigung der Verpackung zu überprüfen.

§ 4.2 

Erkennbare Mängel sind uns spätestens innerhalb einer Woche nach Ablieferung der Ware am Bestimmungsort schriftlich anzuzeigen.

§ 4.3  

Bei berechtigten Mängelrügen sind wir dem Kunden gegenüber nur – nach unserer Wahl – zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde Minderung oder nach seiner Wahl Wandlung begehren.

§ 4.4  

Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Mangelschäden und/oder Mangelfolgeschäden sind ohne Rücksicht auf ihre Rechtsnatur ausgeschlossen. Ausgenommen sind insbesondere auch Ansprüche aus außervertraglicher Haftung und wegen Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Nebenpflichten. – Vorstehende Haftungsfreizeichnung greift nicht ein 1. wenn der von uns gelieferten Ware zugesicherte Eigenschaften fehlen, 2. bei vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Vertragsverletzungen unserer Geschäftsführung, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen, 3. soweit wir eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben,
4. im Geltungsbereich des Produkthaftungsgesetzes.

§ 5. Sonstige Schadensersatzansprüche

§ 5.1  

Alle Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art sind – ohne Rücksicht auf ihre Rechtsnatur – ausgeschlossen. Dies betrifft auch Ansprüche aus außervertraglicher Haftung, aus Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen sowie aus Verletzungen von vertraglichen oder gesetzlichen Nebenpflichten. – Vorstehende Haftungsfreizeichung gilt nicht 1. bei vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Vertragsverletzung unserer Geschäftsführung, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen, 2. wenn wir eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben, 3. im Geltungsbereich des Produkthaftungsgesetzes.

§ 6.  Eigentumsvorbehalt

§ 6.1  

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus unserer Geschäftsverbindung herrührender – auch künftiger – Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung von Wechseln und Schecks unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte von uns erbrachte Warenlieferung beglichen ist.

§ 6.2 

Bei laufender Rechnung gilt unser nach vorstehender Bestimmung ausbedungenes Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderung.

§ 6.3 

Der Kunde darf unsere Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr  verkaufen. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware ist nicht zulässig. – Wenn der Kunde noch nicht bezahlt hat.   unter Hinweis auf unsere Rechte zu widersprechen. Ferner hat er uns sofort von diesen Zugriffen schriftlich unter

§ 7.  Rechte bei Vermögensverschlechterung, Auswahlgeschäften – Gutschrifterteilung

§ 7.1

Bei nach Vertragsabschluss z.B. durch Wechselproteste oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingetretener wesentlicher Vermögensverschlechterung des Kunden sind wir –unbeschadet aller sonstigen Rechte – zu folgenden Maßnahmen befugt. Das Recht der Vorfälligkeitsstellung in Abschnitt b) steht uns ferner schon dann zu, wenn der Kunde mit mindestens 25% seiner Gesamtverbindlichkeiten (einredefreie Hauptforderungen) länger als 30 Tage in Zahlungsverzug geraten ist.

a) Soweit wir unsere Lieferungen noch nicht erbracht haben, sind wir bezüglich dieser Verträge zum Rücktritt berechtigt, wenn der Kunde innerhalb einer von uns gesetzten gemessenen Frist keine ausreichende Sicherheit geleistet oder seine Gegenleistung nicht erbracht hat.

b) Soweit wir unsere Lieferungen schon erbracht haben, können wir daraus resultierende noch nicht fällige Forderungen einschließlich solcher, für die Wechsel oder Schecks hingegeben wurden, mit sofortiger Wirkung fällig stellen.

§ 7.2  

Bei endgültigen Warenrücknahmen wegen Zahlungsschwierigkeit oder Insolvenz des Kunden erfolgt Gutschrift. Hierbei behalten wir uns Abschläge vor entsprechend

a) dem äußeren Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Rückgabe (z.B. wegen Kosten gegebenenfalls erforderlicher Auffrischungsarbeiten; wegen Neuetikettierungskosten bei vom Kunden entfernten oder während der Lagerzeit beschädigten und unansehnlich gewordenen Originaletiketten);

b) einer in der Zeit zwischen Lieferung und Rücknahme eingetretenen Wertminderung infolge modischer Überalterung oder technischer Weiterentwicklung.

§ 7.3  

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Auswahlgeschäfte vorbehaltlich der Sonderregelungen.

§ 8. Uheberschutz

Unsere Entwürfe, Muster, Modelle, Patente und dergl. gelten als unser geistiges Eigentum und dürfen vom Kunden, auch wenn hierfür keine besonderen Schutzrechte bestehen, weder nachgeahmt, noch in anderer Weise zur Nachbildung verwendet werden. Jeder schuldhafte Verstoß hiergegen macht den Käufer schadensersatzpflichtig.

§ 9. Datenverarbeitung

§ 9.1

Wir sind berechtigt, alle die Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden betreffenden Daten im Sinne des BDSG zu verarbeiten bzw. verarbeiten zu lassen.

§ 10. Erfüllungsort und Gerichtsstand, Recht

§ 10.1  Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist für beide Teile ausschließlich Ruhla.

§ 10.2 

Gerichtsstand ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und über seine Wirksamkeit ergebenden Rechtsstreitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckklagen, bei Vollkaufleuten für beide Teile Mühlhausen oder nach unserer Wahl auch Sitz des Kunden. Die Wahlgerichtsstandvereinbarung gilt auch gegenüber Kunden, die im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand haben

§10.3 

Das Vertragsverhältnis unterliegt unter Ausschluss des UN-Kaufrechtübereinkommens für beide Teile ausschließlich dem deutschen Recht

§ 11. Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

 

Stand: 04.01.2020

 

Anbieterkennung:

Uhrenmanufaktur Ruhla GmbH, Marienstraße 1, 99842 Ruhla/Thüringen  Deutschland

Geschäftsführer: Mike Zimmermann, Evelyn Eisenträger

Tel: 036921/3099-0

Fax: 036921/3099-104

Web: www.umr-ruhla-uhren.de

USt.-Id.Nr.: DE326137340

Eingetragen beim Amtsgericht Jena

HRB 516020